Zur Stärkung der Krisenvorsorge stehen im Rahmen des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSiG) finanzielle Mittel für Abwasserentsorger bereit. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Notstromversorgung von Kläranlagen und Pumpwerken – unter bestimmten Voraussetzungen sogar rückwirkend für bereits abgeschlossene Projekte.
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