Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen plant eine Neufassung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (kurz: BHKG), um den Brand- und Katastrophenschutz besser auf aktuelle und zukünftige Anforderungen auszurichten. Dabei sollen insbesondere organisatorische Strukturen weiterentwickelt und Abläufe effizienter gestaltet werden, um die Handlungsfähigkeit der Einsatzkräfte insgesamt zu stärken.

Auslöser für den Anpassungsbedarf sind unter anderem die Erfahrungen aus dem Hochwasser 2021, bei dem Defizite in Zuständigkeiten und Entscheidungsprozessen sichtbar wurden. Künftig sollen Verantwortlichkeiten klarer geregelt werden, damit im Ernstfall schneller und koordinierter reagiert werden kann.

Zugleich legt die Novelle einen stärkeren Fokus auf den Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, insbesondere älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen, deren Bedürfnisse im Katastrophenfall gezielter berücksichtigt werden sollen.

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