CBRN-Gefahren
Chemische Kampfstoffe, Viren, radioaktive Abfälle oder Reaktorunfälle zählen alle zu sogenannten CBRN-Gefahren. Diese Themenseite bietet einen Überblick über die verschiedenen CBRN-Gefahren sowie zum CBRN-Schutz und weitere Informationen.
© THW
Was sind CBRN-Gefahren?
CBRN-Gefahren umfassen chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe oder Ereignisse, die Menschen, Umwelt, Infrastruktur und kritische Versorgungssysteme gefährden können. Der Begriff beschreibt dabei nicht ausschließlich militärische Bedrohungen, sondern schließt ebenso Unfälle, technische Störungen, Naturereignisse sowie vorsätzliche Freisetzungen gefährlicher Stoffe ein. CBRN-Materialien können in unterschiedlichen physikalischen Zuständen auftreten und sowohl akute als auch langfristige gesundheitliche, ökologische und gesellschaftliche Folgen verursachen. Aufgrund ihres Schadenspotenzials sind CBRN-Gefahren enorme Herausforderungen für den Bevölkerungsschutz und die internationale Sicherheitsvorsorge (NATO 2009 ; NATO 2026).
Die Auswirkungen von CBRN-Gefahren beschränken sich nicht auf die unmittelbare Schädigung von Menschen. Auch kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung, Gesundheitswesen, Kommunikationsnetze, Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie Verkehrs- und Logistiksysteme können erheblich beeinträchtigt werden. Dadurch können Versorgungsengpässe, wirtschaftliche Schäden und soziale Instabilität entstehen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) weist darauf hin, dass chemische und andere gefährliche Freisetzungen internationale Auswirkungen haben können und deshalb eine umfassende Vorsorge sowie sektorübergreifende Zusammenarbeit erforderlich ist (WHO 2009 ; WHO 2026).
Die einzelnen CBRN-Gefahren
Chemisch
Chemische Gefahren bezeichnet alle jene Gefährdungen, die durch chemische Gefahrstoffe verursacht werden können. Chemische Gefahrstoffe können in fester, flüssiger, gasförmiger Form vorliegen oder auch in Mischformen, wie Dämpfe oder Aerosole, auftreten.
Biologisch
Biologische Gefahren durch biologische Erreger wie Bakterien, Viren und Pilze, oder von biologischen Stoffen gebildete Toxine können sehr unterschiedliche Auswirkungen haben. Sie können sowohl natürlich als auch durch Unfälle oder absichtliche Ausbringung hervorgerufen werden.
Radiologisch
Radiologische Gefahren können sich aus radioaktiven Substanzen ergeben, die in Medizin und Forschung verwendet oder auf verschiedenen Wegen transportiert werden. Auch das Ausbringen radioaktiven Materials in krimineller oder terroristischer Absicht kann eine Gefahr darstellen.
Nuklear
Als nuklear bezeichnet man Gefahren, die infolge von nuklearen Kettenreaktionen – also Kernspaltungsprozessen – und im Zusammenhang mit Kernbrennstoffen entstehen. Dazu zählen unter anderem Nuklearwaffen und Reaktorunfälle.
Abbildung 1: CBRN-Gefahrensymbole | © KI-Generiert
Von ABC zu CBRN
Der Sammelbegriff ABC für Gefahren von atomarer, biologischer und chemischer Natur etablierte sich während des kalten Krieges in Deutschland. Bis heute ist er in vielen Gesetzen, Schriftstücken und Dienstvorschriften vertreten. Mittlerweile wird allerdings der international verbreitete Sammelbegriff CBRN-Gefahren verwendet, welcher auch zwischen radiologischen und nuklearen Gefahren unterscheidet (BBK 2026a).
CBRN-Schutz
Abbildung 2: Ein CBRN-Spezialfahrzeug des THW dekontaminiert Fahrzeuge während der resConEx’26-Übung | © THW/Niklas Wimber
CBRN-Erkundung
Um effektive Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor CBRN-Gefahren einleiten zu können ist zunächst eine Lageerkundung notwendig. Mit speziellen Fahrzeugen, Messgeräten und Software können Schadenslagen untersucht, gemeldet werden.
So können beispielsweise radioaktive oder chemische Kontaminationen festgestellt, Boden-, Wasser- und Luftproben genommen, meteorologische Daten erfasst und Lagebilder erstellt werden.
Der CBRN-Schutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sowie zur Bewältigung von Ereignissen, bei denen gefährliche chemische, biologische, radiologische oder nukleare Stoffe freigesetzt werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelt Konzepte, Verfahren und technische Lösungen zur Erkennung, Eindämmung und Bewältigung solcher Gefahrenlagen. Dabei arbeitet das BBK eng mit Behörden, Organisationen und Einsatzkräften zusammen und unterstützt diese durch Ausbildung, Übungen, Forschung sowie die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung und Einsatzkonzepte. Lehrgänge finden beispielsweise über die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) statt.
Sowohl die Polizei als auch die Feuerwehr, Katastrophenschutzeinheiten und das Technische Hilfswerk (THW) verfügen über spezialisierte Einheiten zur CBRN-Eindämmung. Zum Schutz der Einsatzkräfte kommen spezielle Schutzausrüstungen zum Einsatz, die den Kontakt mit gefährlichen Stoffen verhindern oder minimieren sollen. Ergänzend dazu spielt die Dekontamination eine wesentliche Rolle. Sie dient der Entfernung gefährlicher Stoffe von Personen, Geräten oder Einsatzorten, um die Ausbreitung von Kontaminationen zu verhindern und die Gefährdung für Betroffene und Einsatzkräfte zu reduzieren. Bei kontaminierten Personen stellt insbesondere das Entfernen belasteter Kleidung eine wirksame Sofortmaßnahme dar. Je nach Art der Kontamination kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. So werden beispielsweise radioaktiv kontaminierte Gegenstände mit Wasser gereinigt, Gegenstände, die mit Viren oder Bakterien in Berührung gekommen sind, desinfiziert und für chemische Stoffe werden spezielle Dekontaminationsmittel verwendet (BBK 2026a ; 2026d ; BBK 2026e ; BBK 2026f ; BBK 2026g ; LRP 2026).
Die „rescEU“ CBRN-Einheit
Mit der Einheit „rescEU CBRN Decon Germany“ baut Deutschland gemeinsam mit europäischen Partnern spezialisierte Dekontaminationskapazitäten für CBRN-Gefahren auf. Die Einheit ist Teil der strategischen EU-Reserve rescEU und wird im Rahmen des Europäischen Katastrophenschutzverfahrens bei schweren Schadenslagen europaweit eingesetzt.
Das Technische Hilfswerk (THW) übernimmt dabei eine zentrale Rolle. Anfang 2026 wurden fünf neue mobile Dekontaminations-Container in Dienst gestellt, die als Kernkomponente der THW-Beiträge zur Einheit dienen. Die Container ermöglichen die Dekontamination von Straßen, Gebäuden, Fahrzeugen und Infrastruktur nach einer Kontamination mit gefährlichen Stoffen. Speziell geschulte Einsatzkräfte können damit alle wesentlichen Dekontaminationsschritte durchführen.
Die modular aufgebauten und autark arbeitenden Container verfügen unter anderem über Stromversorgungssysteme, Mischanlagen für Dekontaminationsmittel sowie Ausbringungstechnik. Durch ihre kompakte Bauweise können sie flexibel auf Lkw verladen und schnell in ganz Europa verlegt werden.
Die deutsche rescEU-Kapazität wird gemeinsam vom THW, der Bundespolizei und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) aufgebaut. Sie umfasst mehrere spezialisierte Teilkomponenten für die Dekontamination von Personen, Fahrzeugen, Gebäuden, Infrastruktur sowie kontaminierten Gegenständen und Beweismitteln. Ergänzt werden diese durch Logistik- und Unterstützungseinheiten, die einen autarken Betrieb im Einsatzgebiet ermöglichen.
Finanziert wird die Kapazität durch die Europäische Union. Nach Abschluss der Aufbauphase soll die Einheit Ende 2026 ihre volle Einsatzbereitschaft erreichen und bei Bedarf europaweit angefordert werden können. Ziel ist es, die gemeinsame europäische Resilienz gegenüber großflächigen CBRN-Ereignissen zu stärken und betroffene Staaten schnell und wirksam zu unterstützen (THW 2026).
Abbildung 3 & 4: THW CBRN-Dekon-Container |
© THW/Dirk Meißner
Selbstschutz bei Freisetzung von CBRN-Gefahrstoffen
Im Ereignisfall sollte zunächst Ruhe bewahrt werden. CBRN-Lagen sind häufig mit einer hohen psychischen Belastung verbunden. Um Fehlinformationen und Unsicherheiten zu vermeiden, sollten offizielle Warnungen und Verhaltensanweisungen der zuständigen Behörden beachtet werden. Die behördliche Krisenkommunikation dient dazu, die Bevölkerung frühzeitig über Gefahren zu informieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu vermitteln.
Befindet sich eine Person in einem möglicherweise kontaminierten Bereich, sollte sie sich unverzüglich aus dem Gefahrenbereich entfernen und Abstand zur Gefahrenquelle halten. Der direkte Kontakt mit unbekannten Stoffen, Flüssigkeiten, Pulvern oder verdächtigen Gegenständen ist zu vermeiden. Ebenso sollte verhindert werden, dass mögliche Gefahrstoffe über Kleidung, Schuhe oder Gegenstände weiterverbreitet werden.
Ein wichtiger Bestandteil des CBRN-Schutzes ist die Dekontamination. Wird eine Kontamination vermutet oder festgestellt, sind die Anweisungen der Einsatzkräfte zu befolgen. Ziel der Dekontamination ist die Entfernung oder Verringerung gefährlicher Stoffe auf Personen, Kleidung oder Ausrüstung, um gesundheitliche Schäden und eine weitere Ausbreitung der Kontamination zu verhindern.
Darüber hinaus trägt eine gute Vorbereitung zur eigenen Sicherheit bei. Die Rahmenkonzeption des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe betont die Bedeutung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung. Dazu gehört insbesondere, sich über mögliche Gefahren zu informieren, Warnmeldungen wahrzunehmen und auf behördliche Empfehlungen vorbereitet zu sein.
Abbildung 5: Verhaltensweisen bei CBRN-Gefahren | © KI-Generierte Darstellung auf Basis von BBK 2016
CBRN-Ereignisse in der Vergangenheit
Nuklearkatastrophe von Tschernobyl 1986

Am 26. April 1986 kommt es im sowjetischen Atomkraftwerk Tschernobyl zum schwersten Unfall in der zivilen Nutzung der Atomenergie. Während der Simulation eines Stromausfalls führen sowohl technische Fehlkonstruktionen als auch menschliches Versagen zu einer Kettenreaktion, in deren Folge der Reaktor explodiert und anfängt zu brennen. Dadurch werden in den Folgetagen große Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt und über ganz Europa verteilt.
350.000 Menschen müssen umgesiedelt werden. Über 8 Millionen Menschen sind direkt von dem Ereignis betroffen. Bis heute ist die Region um das Kraftwerk auf einer Fläche von 150.000 Quadratkilometern nuklear verseucht.
Über 600.000 Helfende aus der ganzen Sowjetunion kommen bei den Aufräumarbeiten zum Einsatz. Genaue Daten über die Todesopfer gibt es bis heute nicht. Allein 93.000 sterben allerdings in Folge der Katastrophe an Krebserkrankungen. Die Dunkelziffer der Gesamttoten und nachhaltig Geschädigten wird auf sehr viel höher geschätzt. (BMUKN 2026 ; Greenpeace 2026)
Abbildung 6: Kernkraftwerk Tschernobyl | © Unsplash
Giftgas-Anschlag in Tokio 1995

Am 20. März 1995 verüben Anhänger der japanischen „Aum Shinrikyo“-Sekte einen Anschlag mit dem tödlichen Nervengift Sarin in mehreren U-Bahnen der Hauptstadt Tokio. Insgesamt setzen die Attentäter elf Beutel mit Sarin frei. Über 6.000 Menschen werden teils schwer verletzt. 13 Menschen sterben.
Sarin wird als chemischer Kampfstoff kategorisiert und wurde 1938 von den Nationalsozialisten entwickelt. Er kann über die Haut oder Atemwege aufgenommen werden und durchdringt Kleidung und poröse Stoffe. Ein Tropfen stellt bereits eine tödliche Dosis dar. Bei Kontakt mit dem Gift können schwere Atembeschwerden, Übelkeit und Erbrechen, starke Kopfschmerzen, Bewusstseinsverlust sowie tödliche Krämpfe auftreten. Auch langfristige Symptome können die Folge sein. (Deutschlandfunk 2025 ; WDR 2005 ; Brandet 2018)
Abbildung 7: U-Bahn-Station in Tokio | © Unsplash
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DKKV
Erstellt: Juli 2026
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