In der aktuellen Ausgabe des Behörden Spiegel (Mai 2025) wird berichtet, dass die zunehmende Bedrohung durch hybride Kriegsführung und neue technologische Mittel ein grundlegendes Umdenken im Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland erforderlich macht. Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen stammen weitgehend aus der Frühzeit der Bundesrepublik und entsprechen nicht mehr den sicherheitspolitischen Herausforderungen der Gegenwart.

Fachleute wie Dr. Martin Weber vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie Generalleutnant André Bodemann vom Operativen Führungskommando der Bundeswehr betonen, dass sich Deutschland aktuell im Einflussbereich hybrider Angriffe befinde und daher nicht mehr von einem Zustand des Friedens gesprochen werden könne. Insbesondere die Nutzung von Drohnen zu Aufklärungszwecken verdeutlicht laut Polizei und Bundeswehr die Notwendigkeit angepasster rechtlicher und technischer Maßnahmen.

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Drohnenabwehr seien unzureichend und in den Bundesländern uneinheitlich ausgestaltet. Da der Staat den Schutz Kritischer Infrastrukturen nicht allein gewährleisten könne, seien auch die Betreiber in die Verantwortung zu nehmen. Neben einem übergreifenden Lagebild und technischen Standards werden insbesondere eine gesetzlich verankerte Meldepflicht und klare Zuständigkeiten gefordert.

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(Bildquelle: Behörden Spiegel)