Das Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union (UCPM) ist das Hauptinstrument der europäischen Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz. Um ein gemeinsames, systematisches Agieren im Katastrophenschutzverfahren (auch Unionsverfahren, UCPM) zu gewährleisten, haben sich Bund und Länder auf die Einrichtung einer EU-Kompetenzstelle im BBK verständigt.

Anfang Januar hat die EU-Kompetenzstelle offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Als zentrale Koordinations- und Kooperationsplattform zwischen Bund, Ländern und Hilfsorganisationen soll somit der UCPM gestärkt werden. Damit besetzt das BBK eine Empfehlung der 47. AFKzV-Sitzung zur „Einrichtung einer bund-länder-übergreifenden zentralen Kompetenzstelle für das europäische Katastrophenschutzverfahren, die beratend-koordinierende Funktion hat“, um.

Neben dem Ausbau des koordinierten deutschen Engagements im UCPM hat die EU-Kompetenzstelle auch die Aufgaben, die zahlreichen Beteiligungsmöglichkeiten des Unionsverfahrens für die deutschen Akteure aufzubereiten. Durch gezielte Fachberatung, Wissensmanagement und Informationstransfer unterstützt die Plattform Bund, Länder und Hilfsorganisationen die diversen Potentiale des UCPM effizienter zu nutzen. Für die Zusammenarbeit im Rahmen der Kompetenzstelle haben alle 16 Bundesländer, die fünf anerkannten Hilfsorganisationen sowie das THW und die Bundespolizei „Single Points of Contact“ (SPOC) für ihre Institutionen nominiert, die gemeinsam mit dem BBK die Themen und Fragen des europäischen Bevölkerungsschutzes diskutieren.

„Die neue EU-Kompetenzstelle im BBK ist nicht nur Ausdruck der engen, vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Akteure im deutschen Bevölkerungsschutz. Sie zeigt auch, wie wichtig das Europäische Katastrophenschutzverfahren für Deutschland ist und dass wir bereit sind, uns gemeinsam einzubringen.“ BBK-Präsident Ralph Tiesler.

Quelle: BBK