Der Bundesrat hat sich für eine stärkere und sektorübergreifende Ausrichtung der gesamtstaatlichen Resilienz in Deutschland ausgesprochen. In der Sitzung am 10. Juli 2026 verabschiedete er eine entsprechende Entschließung und fordert die Bundesregierung darin auf, bestehende Strategien und Maßnahmen stärker miteinander zu verzahnen.

Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einer kohärenten sektorübergreifenden nationalen Resilienzstrategie. Dafür sollen insbesondere die Nationale Sicherheitsstrategie, die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen, die Nationale KRITIS-Resilienzstrategie, der Pakt für den Bevölkerungsschutz sowie die laufenden Arbeiten zur Stärkung der Gesamtverteidigungsfähigkeit miteinander verbunden werden. Gleichzeitig sollen bestehende Fähigkeitslücken priorisiert und die Länder strukturiert in diesen Prozess einbezogen werden.

Der Bundesrat begründet die Initiative mit der zunehmenden Verwundbarkeit von Bevölkerung und Wirtschaft gegenüber unterschiedlichen Krisen. Großschadensereignisse, Kriege, Störungen von Lieferketten und Ausfälle kritischer Versorgungsstrukturen hätten gezeigt, dass Resilienz nicht isoliert in einzelnen Politikbereichen betrachtet werden könne. Neben dem Schutz kritischer Infrastrukturen und der zivilen Verteidigung müsse daher auch die allgemeine Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft stärker in den Blick genommen werden.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die sektorübergreifende Betrachtung von Versorgungssicherheit und Infrastruktur. Die Entschließung verweist unter anderem auf Lieferketten, Medikamente, Rohstoffe, Energieversorgung, kritische Infrastrukturen, Cyberangriffe, Katastrophenlagen und wirtschaftliche Abhängigkeiten als miteinander verbundene Faktoren staatlicher Resilienz.

Mit dem KRITIS-Dachgesetz und dem im Mai 2026 beschlossenen Pakt für den Bevölkerungsschutz bestehen bereits wichtige Bausteine für die Stärkung der Resilienz. Nach Auffassung des Bundesrates kommt es nun darauf an, diese Ansätze stärker zusammenzuführen und bestehende Zuständigkeiten und Planungen aufeinander abzustimmen. Dabei sollen auch die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedarfe der Länder berücksichtigt werden.

Mehr Informationen finden Sie hier.

(Bildquelle:Pixabay)