Im Rhein-Sieg-Kreis und im Rhein-Erft-Kreis hat der Nachweis von E.-coli-Bakterien im Trinkwasser zeitweise zu einem vorsorglichen Abkochgebot für die Städte Bornheim und Wesseling geführt. Die Bakterien wurden im Zuleitungsnetz der Stadt Bornheim nachgewiesen und deuteten auf eine mögliche Verunreinigung durch Fäkalien hin. Da Trinkwasser aus Wesseling teilweise auch in Bornheim zur Versorgung genutzt wird, ordneten die zuständigen Behörden vorsorglich Schutzmaßnahmen für beide Städte an.
Während des Abkochgebots sollte das Leitungswasser vor der Nutzung abgekocht werden – auch für alltägliche Anwendungen wie das Zähneputzen. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme wurde das Trinkwasser gechlort und der Zulauf aus Wesseling zeitweise gesperrt. Eine mögliche Chlorgeruchsbildung wurde dabei als unbedenklich eingestuft. Die Behörden informierten die Bevölkerung über die Warn-Apps NINA und KATWARN. Nachdem Kontrollproben keine E.-coli-Bakterien mehr nachwiesen, wurde das Abkochgebot aufgehoben und Entwarnung gegeben.
Der Vorfall verdeutlicht die Bedeutung einer verlässlichen Trinkwasserversorgung als Bestandteil der Kritischen Infrastrukturen. Verunreinigungen können unmittelbare Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung mit sich bringen und erfordern eine schnelle, koordinierte Reaktion der zuständigen Behörden und Wasserversorger. Besonders wichtig sind dabei regelmäßige Kontrollen der Wasserqualität, abgestimmte Krisenabläufe und eine klare Kommunikation von Warnungen und Entwarnungen. Das Ereignis unterstreicht, wie entscheidend ein funktionierendes Risiko- und Krisenmanagement ist, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und das Vertrauen in die Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern zu sichern.
Mehr Informationen zum Trinkwasser in Bornheim und Wesseling sowie zur Aufhebung des Abkochgebots finden Sie hier.

