Der Bundesrat hat am 6. März 2026 dem KRITIS-Dachgesetz zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, die Resilienz kritischer Anlagen und Infrastrukturen in Deutschland zu stärken und europäische Vorgaben zur Sicherung zentraler Versorgungsstrukturen umzusetzen.
Das Gesetz verpflichtet Betreiber in zehn besonders wichtigen Sektoren – darunter Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit sowie Transport und Verkehr – dazu, geeignete Maßnahmen zum Schutz und zur Ausfallsicherheit ihrer Anlagen zu ergreifen. Grundlage dafür sind künftig staatliche Risikoanalysen, regelmäßige Risikobewertungen sowie Resilienzpläne der Betreiber. Zudem werden Unternehmen verpflichtet, sicherheitsrelevante Vorfälle zu melden. Welche Einrichtungen konkret als kritisch gelten, soll durch eine Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums festgelegt werden; grundsätzlich betrifft dies Anlagen, die mehr als 500.000 Menschen versorgen.
Trotz der Zustimmung äußerten die Länder in einer begleitenden Entschließung Kritik an einzelnen Regelungen. Diskutiert wurden unter anderem die Schwellenwerte für kritische Infrastrukturen, mögliche Umsetzungsfragen bei föderalen Zuständigkeiten sowie der zusätzliche Personal- und Verwaltungsaufwand für die Länder. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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(Bildquelle: KI-generiert)

