AG KRITIS hat am 30. Mai 2024 einen neuen Blogbeitrag veröffentlicht, in dem sie schriftlich zum Referentenentwurf des Artikelgesetzes NIS2UmsuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes) Stellung nehmen.
Mit dem Referentenentwurf soll die EU NIS2-Richtlinie (2022/2555) umgesetzt werden, wodurch der Geltungsbereich von Betreiber:innen von kritischen Anlagen, sowie der von wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen ausgeweitet wird.
Hierbei wurden Änderungen des BSI-Gesetzes von Artikel 1 und teilweise Artikel 2 kommentiert. Imzugedessen wurde unter anderem die Komplexität der Richtlinienumsetzung kritisiert. Die Forderung von AG KRITIS ist ein transparenterer Gesetzgebungsprozess und eine gleichzeitige Diskussion der NIS2- und CER-Richtlinien.
Den Blogbeitrag können Sie hier lesen.