In der Behörden Spiegel Newsletter Ausgabe vom 11. Juli 2024 wird aufgegriffen, dass die Vorschläge vom Bund zur Reform des Rettungsdienstes viel kritisch gesehen wurden, unter anderem vom Deutschen Landkreistag (DLT), dem Niedersächsischen Landkreistag oder den NRW-Kreisen.
Hauptkritikpunkt hierbei ist, dass die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren auf die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände verzichten möchte. Allerdings sei es zwingend notwendig Länder und Kommunen bei der Reform des Rettungsdienstes einzubinden, da der Rettungsdienst von den Kommunen getragen wird und ein elementarer Bestandteil der kommunal getragenen Gefahrenabwehr.
Ein anderer Punkt, der kritisch gesehen wird ist die geplante Änderung der Finanzierung von der Notfallvorsorge. Außerdem bereitet die angestrebte Einbeziehung in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) den Kreisen Sorge. Dieses Buch fasst fast alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammen. Es wird argumentiert, dass Notfallversorgung und Rettungsdienst Aufgaben der Gefahrenabwehr sind und daher nicht nach Kriterien der Beitragsstabilität und Wirtschaftlichkeit ausgerichtet werden sollten.
Den Artikel vom Behörden Spiegel Newsletter finden Sie hier auf Seite 2.
Textquelle: Behörden Spiegel 11. Juli 2024