Am 27. November 2023 hat der Rat der Europäischen Union den Data Act – offiziell die Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung – verabschiedet. Der Data Act ist im Januar 2024 in Kraft getreten und wird nun nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten ab dem 12. September 2025 als unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet. Ziel der Verordnung ist es, die Datennutzung über Sektorengrenzen hinweg zu erleichtern, Innovation zu fördern.

Der Data Act regelt die Datenweitergabe zwischen Verbraucher:innen und Unternehmen (B2C) sowie zwischen Unternehmen (B2B), verpflichtet Dateninhaber zur Bereitstellung von Daten, verbietet missbräuchliche Vertragsklauseln und legt klare Regeln für Cloud-Wechsel sowie die Datenverfügbarkeit in Notlagen (B2G) fest. Darüber hinaus adressiert er zentrale Aufgaben wie den Datenzugang und die -nutzung durch öffentliche Stellen, den Ausbau technischer Infrastrukturen sowie die Förderung von Interoperabilität durch gemeinsame europäische Datenräume.

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