Der Katastrophenschutz in Deutschland ist auf das Ehrenamt angewiesen. Doch deutschlandweit einheitliche Regelungen für ehrenamtliche Helfer:innen gibt es nicht. Ob es Lohnfortzahlungen oder soziale Absicherungen gibt, ist in Deutschland sowohl vom Bundesland als auch der Art der Hilfsorganisation abhängig. Während die Freiwillige Feuerwehr und das THW als staatliche Organisationen im Einsatzfall Lohnfortzahlungen bieten, müssen Helfer:innen privater Hilfsorganisationen oft auf ihren Lohn verzichten, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlassen. Daher fordern mehrere private, aber auch staatliche Akteure des Katastrophenschutzes eine Gleichstellung von Helfer:innen. Damit soll zum einen das Ehrenamt attraktiver gemacht und zum anderen ein Zeichen gesetzt werden, dass alle helfenden Hände gleichermaßen zählen.
Quelle: Behörden Spiegel