Der Rechtsausschuss befasst sich am Montag, 11. März 2024, in einer öffentlichen Anhörung mit einem CDU/CSU-Antrag zur Elementarschadenversicherung (20/8732). Die Unionsfraktion fordert darin unter anderem eine versicherungsvertragsrechtliche Sicherstellung, „dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit einer Elementarschadenabsicherung angeboten wird, die nach Belehrung über die Konsequenzen abgewählt werden kann“. Außerdem sollten sämtliche Wohngebäudeversicherungen im Bestandsgeschäft zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, heißt es in der Vorlage weiter. Innerhalb einer gewissen Frist und nach Belehrung über die Konsequenzen müsse diese abgewählt werden können.
DKKV-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Reimund Schwarze nimmt an der Sitzung teil. Hier geht es zum Livestream.