2020 hat das europäische Umweltamt einen Bericht veröffentlicht, demzufolge 81% der EU-weiten Lebensräume in einem ungünstigen bis schlechten Zustand sind. Die europäische Kommission hat als Reaktion darauf vor etwa einem Jahr einen Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der Natur (ab S.48) eingebracht, über den gestern im EU-Parlament in erster Lesung abgestimmt wurde. Nachdem die Mehrheit im Parlament für das Gesetz stimmte, muss es nun im Rat besprochen werden und geht im Falle der Nicht-Zustimmung durch die Minister in eine zweite Lesung.

Die wichtigsten Grundsätze und Vorgaben des Gesetzes (Artikel 4) sind:

  • Wiederherstellungsmaßnahmen in den Natura-2000 Gebieten, in Richtung eines “günstigen Erhaltungszustands”
  • Feuchtgebiete, Grünland- und sonstige Weidelebensräume, Flüsse, Auen- und Uferlebensräume, Wälder, Steppen, Heiden und Buschflächen und felsige Lebensräume und Dünen – kurz: Land-, Küsten- und Süßwasserlebensräume – sollen auf davon nicht eingenommenen Flächen erneut etabliert werden
  • bis spätestens 2030 muss der Zustand von 90% dieser Flächen bekannt sein
  • die nationale Gesamtfläche von Grünflächen in städtischen Ökosystemgebieten darf keinen Nettoverlust aufweisen
  • weitere spezifische Wiederherstellungs-Anforderungen gelten für: Meeresökosysteme, die Vernetzung von Flüssen und die Funktion von Überschwemmungsflächen, Bestäuberpopulationen und Waldökosysteme
  • die Nichteinhaltung der Verpflichtungen ist z.B. gerechtfertigt durch: höhere Gewalt, unumgängliche Veränderungen, die unmittelbar durch den Klimawandel verursacht werden, Projekte von öffentlichem Interesse ohne weniger schädliche Alternativen (beschränkt anwendbar, nicht auf die Wiederherstellung von Natura-2000 Gebieten)

Nach jetzigem Stand des Gesetzes wäre es das Ziel der EU, bis 2030 mindestens 20% der den EU Mitgliedsstaaten zugehörigen Land- und 20% der Meeresgebiete (mit Souveränitätsrechten europäischer Mitgliedsstaaten), und bis 2050 alle wiederherstellungsbedürftigen Ökosysteme wiederherzustellen (Artikel 1 (2)).