Versicherungen im Risikomanagement

Versicherungen sind ein wichtiger Teil einer ganzheitlichen Katastrophenvorsorge, diese Seite bietet einen Überblick über die Versicherung gegen Extremwetterereignisse und beleuchtet die Vor- und Nachteile einer Pflichtversicherung für Wohngebäude in Deutschland.

überblick

Eine Folge des fortschreitenden Klimawandels ist die Zunahme von Extremwetterereignissen wie Dürreperioden und Starkniederschlägen, sowohl in der Häufigkeit als auch in der Intensität (IPCC 2021). Um die Schäden möglichst gering zu halten, ist neben dem Klimaschutz und der Anpassung an nicht mehr vermeidbare Folgen des Klimawandels auch eine umfassende Katastrophen­vorsorge unabdingbar. Die verheerenden Unwetter mit nachfolgenden Überflutungen im Juli 2021, die vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu vielen Todesopfern (>180 Menschen) (Fekete u. Sandholz 2021) und großen materiellen Schäden führten, brachten auch die Katastrophenvorsorge Deutschlands in den gesellschaftlichen Diskurs. In diesem Zusammenhang wurden in Bezug auf die materiellen Schäden auch (Pflicht-)Versicherungsansätze vermehrt als Teil des Risikomanagements diskutiert (Schwarze 2021).

Nach bisherigen Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstanden durch das Tief „Bernd“ in ganz Deutschland versicherte Schäden von über acht Milliarden Euro (GDV 2021a, Stand: 27.09.2022, weitere Änderungen möglich). Der Gesamtschaden liegt allerdings deutlich höher und ist nur schwer zu erfassen. 800 Millionen Euro Soforthilfen wurden von Bund und Ländern bereitgestellt; für den Wiederaufbau der vom Hochwasser geschädigten Regionen sollen insgesamt 30 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 2021).

Eine Versicherung gegen Extremwetterereignisse?

Die Bedeutung von Versicherungen in der Katastrophenprävention ist international anerkannt. Beispielsweise werden diese im Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015-2030 hervorgehoben (UN 2015a). Die Resilienz der betroffenen Re­gion und Bevölkerung wird hier durch die finanzielle Unterstützung der Versicherungen im Schadensfall gestärkt (ebd.). Außerdem ist die Zusammenarbeit in und der Austausch über Risikoversicherungen ein Bestandteil des Klima-Abkommens von Paris (Paris Agreement) (UN 2015b).

Sogenannte Klimarisikoversicherungen finden zum Beispiel im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit und der Nothilfe Anwendung (BMZ 2023). So ist Deutschland Teil der „InsuResilience Global Partnership“, die verschiedene Versicherungsansätze und -modelle zur Absicherung gegen Folgeschäden von Extremwetterereignissen fördert und finanziell unterstützt (ebd.).

Allerdings dürfen solche Versicherungen nicht als Absicherung gegen „das Klima“ per se verstanden werden. Nach Kreft und Kohler (2019) können lediglich die klimabedingten Extremwetterereignisse versichert werden.

Ex-Post und Ex-Ante

In der humanitären Hilfe spielt nicht nur die finanzielle Unterstützung nach einem Ereignis (Ex-Post) eine Rolle (Harris et al. 2019). So kann auch mit sogenanntem Forecast-based Financing (FBF, deutsch: vorhersagebasierte Finanzierung) auf Basis einer wissenschaftlichen Vorhersage eines Extremereignisses, bei einer Überschreitung eines zuvor festgelegten Schwellenwertes, bereits präventiv (Ex-Ante) gehandelt werden (DRK, IFRC 2019). Damit können, ganz im Sinne einer Katastrophenvorsorge, zum Beispiel Vorräte für Mensch und Tier beschaffen oder auch frühzeitige Evakuierungen durchgeführt werden (ebd., Perez et al. 2015).

Im Falle der Flutereignisse in Bangladesch im Jahr 2020 wurden Geldbeträge ex-ante an die Bevölkerung ausgezahlt (Pople et al. 2021). Durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen erhielten 23.000 Haushalte jeweils etwa 50 Dollar (ebd.). Unter anderem stärkte dies die Ernährungssicherheit während der Ereignisse (ebd.). Inwiefern dies eine versicherungstechnische und damit auch vertraglich gebundene Versicherungslösung darstellen kann, ist jedoch zu diskutieren.

Nichtsdestotrotz zeigen die Beispiele in den zitierten Quellen, dass auch eine gezielte finanzielle Vorsorge vor dem Eintritt von Extremereignissen eine hohe Bedeutung für die Resilienz der betroffenen Bevölkerung innehält.

Auch in Deutschland ist es möglich sich gegen die Folgen von Extremwetterereignissen zu versichern. Allerdings wird hier nicht der Begriff der Klimarisikoversicherung verwendet. Land­wirt:innen können beispielsweise Ernteversicherungen (Crop Insurance) für etwaige Ertragseinbußen und -ausfälle abschließen. Eine Möglichkeit den Schaden für die Pflanzenproduktion im Ein­trittsfall zu minimieren, ist die Ertragsschadenversicherung. Hierbei wird der tatsächlich ent­standene Ertrags- und zum Teil auch Qualitätsschaden an der versicherten Kultur entschädigt (DLG e. V. 2018). Der Versicherungsschutz enthält immer die Gefahr durch Hagel und kann abhängig von der Kulturart mit weiteren Gefahren wie Sturm, Starkregen und Starkfrost erweitert werden (ebd.). In Bezug auf Wohngebäude wird dagegen von einer Elementarschadenversicherung gesprochen, die als Zusatzklausel zu einer klassischen Wohngebäudeversicherung oder auch Hausratversicherung hinzugefügt werden kann (GDV).

Abbildung 1: Anteile des Schadenaufwands in der Sach-Elementarversicherung der schwersten Überschwemmungen an ihrem Gesamtschaden (ohne KfZ-Schäden) von etwa 16210 Mio. Euro. Hochrechnung auf Bestand und Preise 2020. Bernd 2021 u. Unwetterserie Juni 2021: vorläufige Zahlen, letzteres inkl. Kfz-Schäden. (Eigene Darstellung nach GDV 2021a u.2021b).

Versicherungsschutz für Eigenheimbesitzer:innen

In einer herkömmlichen Wohngebäudeversicherung sind neben Schäden durch Feuer auch solche durch Naturgefahren wie Sturm und Hagel abgedeckt (Netzwerk der Verbraucherzent­ralen 2022). Mit einer erweiterten Elementarschadenversicherung als Zusatzversicherung zur Wohnge­bäude- und/oder Hausratsversicherung können außerdem Schäden durch Starkregen, Über­schwemmungen, Rückstau, Hochwasser, Lawinen, Erdrutsche, Erdbeben und Vulkanausbrü­che versichert werden (Groß et al. 2019). Stand Mai 2022 sind durchschnittlich 50% aller Gebäude in Deutschland gegen Naturgefahren abgesichert (GDV 2021b). Die geringe Ver­breitung von Elementarschadenversicherungen sieht der Sachverständigenrat für Verbrau­cherfragen (SVRV) unter anderem in einem fehlenden Risikobewusstsein der Bevölkerung aber auch der Politik begründet (Groß et al. 2019). Dazu zähle auch das Ausbauen von Kellern oder die Inkonsequenz bei Baugenehmigungen in Hochwasserrisikogebieten (ebd.). Weitere Faktoren für die geringe Versicherungsdichte könnten außerdem fehlendes Vertrauen in Versicherungsunternehmen oder auch vage Kenntnisse über den Umfang des eigenen Versicherungsschutzes sein (ebd.).

In An­betracht der klimawandelbedingten Zunahme von Extremwetterereignissen betonen die Wis­senschaftler:innen in einem Policy Brief die Wichtigkeit einer flächendeckenden finanziellen Absicherung durch die Elementarschadenversicherung. Eine umfassende Versicherung ge­gen Naturgefahren ist in Deutschland jedoch bislang nicht verpflichtend. Welche Kritikpunkte werden hier diskutiert und welche Vorteile hätte eine Pflichtversicherung?

Pflichtversicherung für Wohngebäude 

Was spricht dagegen?

Die Idee der Pflichtversicherung ist nicht neu. Auch nach dem Elbehochwasser 2002 kamen Forderungen nach einer verpflichtenden Absicherung auf, welchen von Seiten der Politik mit einer Arbeitsgruppe begegnet wurde (Deutscher Bundestag 2009). Nach Prüfung des Vorha­bens wurde eine Pflichtversicherung abgelehnt (ebd.). Auch nach erneuten Gesprächen in den Jahren 2013 und 2015 wurde die Pflichtversicherung unter Aufführung folgender Gründe abgelehnt (Deutscher Bundestag 2016):

  • mögliche Verminderung des Engagements der Eigentümer:innen aber auch des Staates zur Ergreifung von Vorsorgemaßnahmen (z. B. Hochwasserschutz am Gebäude)
  • Zahlungsfähigkeit der Versicherungen (Solvency)
  • Verfassungsrechtliche Bedenken: die Verpflichtung könnte die Grundrechte der Berufsfreiheit der Versicherer und der Handlungsfreiheit von Privatpersonen einschränken. Ebenso muss die Verpflichtung verhältnismäßig sein, d.h. der Eintritt des Risikos müsste für einen Großteil der Versicherten wahrscheinlich sein
  • Unionsrechtliche Bedenken: Mögliche Wettbewerbsverzerrungen bzw. Eingriff in europäische Grundfreiheiten; Elementar­schadenversicherung dient dem Schutz betroffener Grundeigentümer:innen sowie der Staatsfinanzen, nicht dem Schutz geschädigter Dritter
  • Finanzierung eines Rückversicherungssystems (Deutscher Bundestag 2009)

Neben dem Bundestag spricht sich auch der GDV gegen eine Pflichtversicherung von Ele­mentarschäden, und für ein Gesamtkonzept das neben einer Versicherungslösung auch Vorsorge- und Schutzmaßnahmen vorsieht aus (GDV 2022). Der GDV sieht darin ebenso ein Hemmnis für Präventions­maßnahmen sowie problematische rechtliche Grundlagen (ebd.). Nach Angaben des Ver­bands sei es außerdem für fast alle Immobilieneigentümer:innen möglich einen bezahlbaren Versicherungsschutz zu erlangen. Ende 2021 legte der GDV ein Positionspapier zur Befürwortung eines „Gesamtkonzepts zur Klimafolgenanpassung“ vor, welches als Teilmaßnahme eine Verbesserung des Versicherungsschutzes enthält (GDV 2021c). Zwar wird auch hier eine „Pflichtlösung“ abgelehnt, jedoch sollen beispielsweise Neuverträge mit integrierter Elementarschadensklausel sowie eine sogenannte Opt-Out-Möglichkeit (s. unten) mit Haftungsfreistellung eingeführt werden (ebd.).

Was spricht dafür?

Im europäischen Vergleich kann zum Beispiel die Schweiz mit 99 % eine flächendeckende Elementarschadenversicherung aufweisen (mehr dazu hier). Doch (wie) könnte dies auch in Deutschland erreicht werden?

In Deutschland liegt der Versicherungsschutz gegen die Folgen von Naturgefahren lediglich bei etwa 50 % und variiert je nach Bundesland erheblich (GDV 2022). Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Herbst 2017 ist der Versiche­rungsschutz für einige Wohngebäude nicht möglich oder an sehr hohe Prämien geknüpft (Verbraucherzentrale RLP 2020).

Grundsätzlich befürwortet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine Pflichtversicherung daher aufgrund folgender Argumente (ebd.):

  • Eine (nicht rechtsbindende) staatliche finanzielle Unterstützung im Schadensfall ist je nach Bundesland an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. 2017 wurde bei einer Ministerpräsidentenkonferenz entschieden, dass Hilfszahlungen nur bereitgestellt werden, wenn ein Versicherungsabschluss nicht möglich war (s. z.B. Landesregierung RLP 2017, nrw o.J.).
  • Eine geringe Nachfrage kann dazu führen, dass die Prämien so hoch sind, dass sich nur wenige Hausbesitzende eine entsprechende Versicherung leisten können, die Kosten könnten durch eine Pflichtversicherung und ein verbundenes Solidarsystem sinken (Verbraucherzentrale RLP 2020)

Auch der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Sachsen (BdV 2016) so­wie der SVRV sprechen sich für eine Versicherungspflicht aus (Groß et al. 2019). Damit könne die Versicherungsdichte erhöht werden und somit eine Minimierung der finanziellen Schäden durch Naturgefahren darstellen (ebd.).

Eine vorläufige Möglichkeit den Versicherungsschutz in Deutschland zu erhöhen, sieht die Verbraucherzentrale in der standardmäßigen Aufnahme einer Elementarschadenklausel in Neuverträge und Vertragsänderungen für Wohngebäudeversicherungen, die beim Vertrags­abschluss aktiv abgelehnt werden muss (sogenanntes „Opt-Out-Modell“) (Verbraucherzentrale RLP 2020). Die Ergebnisse einer entsprechenden Studie zeigen aller­dings, dass der Anteil der Versicherungen überwiegt, die eine solche Klausel nicht standard­mäßig in Vertragsabschlüsse einbinden (ebd.).

Zur Verbesserung des Gesamtkonzeptes in Deutschland könnten Versicherungsmodelle aus anderen Ländern z.B. der Schweiz herangezogen werden. Doch letztlich bleibt eine Versicherung gegen Naturgefahren ein Teil des Risikomanagements und unterstützt die Vermeidung von Folgeschäden, aber ersetzt in keinem Fall weitere Präventionsmaßnahmen vor und nach dem Schadensfall.

Erstellt: Juni 2022; aktualisiert März 2023