Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet, der bundesweit einheitliche Standards für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) schaffen soll. Einrichtungen aus Bereichen wie Energie, Gesundheit und Verkehr müssen künftig Maßnahmen wie Notstromversorgung, Zugangskontrollen und Krisenmanagement einführen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) übernimmt dabei eine zentrale Koordinationsrolle.
Kritik äußerte unser persönliches Mitglied Manuel Atug von der AG KRITIS: Der Entwurf enthalte zahlreiche Lücken, etwa bei der Einbeziehung der Bundesverwaltung, und lasse konkrete Angaben zu Kosten und Aufwand vermissen. Auch die Auslagerung vieler Zuständigkeiten an die Länder sei problematisch. Atug forderte Nachbesserungen, um die Resilienz effektiver zu gewährleisten, insbesondere angesichts wachsender Bedrohungen durch Klimawandel und geopolitische Risiken.
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